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Erfurt
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Da Zahnersatz oft erhebliche Kosten verursacht, beachten Sie im Vergleich zur ambulanten Behandlung bitte folgende Besonderheiten:
Um unnötige Kosten zu vermeiden und damit auch ihre Eigenbeteiligung zu verringern, prüft die Barmenia den vom behandelnden Zahnarzt erstellten Kostenvoranschlag. Unmittelbar danach können Sie mit der Behandlung begingen. Die vorherige Prüfung des Kostenvoranschlages durch die Barmenia ist aber auch zur Sicherung Ihrer Leistungsansprüche von Bedeutung: Die Vorlage eines Kostenvoranschlages ist ab bestimmten Beträgen Voraussetzung dafür, dass ein voller Anspruch auf die Tarifleistungen besteht.
Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie damit die Möglichkeit zu prüfen, welche Leistungen der Arzt für seine Behandlung in Rechnung gestellt hat. Grundlage für jede Arztrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die GOÄ können Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherungen herunterladen.
Als Privatpatient stellt Ihnen Ihr Zahnarzt die Rechnung direkt aus. Grundlage für die Rechnung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die GOZ können Sie direkt beim Verband der Privaten Krankenversicherung herunterladen.
Informationen zu den Tarifen der Barmenia-Krankenversicherung finden Sie hier!
Dort können Sie die Reiseversicherung auch ganz einfach und schnell online abschließen.
Bei einer mehrmonatigen Reise ins außereuropäische Ausland informieren Sie bitte die Barmenia. Achten Sie bei einer Behandlung im Ausland darauf, dass die ausgestellten Belege die im Inland üblichen Angaben enthalten:
Senden Sie der Barmenia bitte spätestens bis zum ersten Leistungstag des vereinbarten Krankentagegeldtarifs einen Nachweis ein, dass ihr Arzt Sie arbeitsunfähig geschrieben hat. Diesen Nachweis können Sie der Barmenia gerne online übermitteln. Sie erhalten direkt nach Eingang ihrer Meldung bei der Barmenia ein Formblatt, auf dem ihr behandelnder Arzt die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Arbeitsunfähigkeit: Ganz einfach online melden
Für versicherte Kunden der Krankheitskostenvollversicherung sieht die Barmenia bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung während eines Kalenderjahres eine Beitragsrückerstattung vor. Daher kann es für Sie vorteilhaft sein, Belege mit kleineren Beträgen zunächst zu bezahlen, zu sammeln und abzuwarten, ob die Beitragsrückerstattung nicht günstiger ist als die Erstattung der Rechnung.
Rund um die Beitragsrückerstattung
Garantierte Beitragsrückerstattung
Die Barmenia garantiert Ihnen schon jetzt die Höhe der Beitragsrückerstattung! Informieren Sie sich über die Einzelheiten.
Beitragsrückerstattungsrechner
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung in Euro und Cent ausfällt? Nutzen Sie den praktischen Beitragsrückerstattungsrechner. Dazu benötigen Sie die Höhe Ihres Monatsbeitrages. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Besteht neben Kostenerstattung auch Anspruch auf Krankenhaustagegeldleistungen, wird Ihnen der entsprechende Betrag nach den Angaben auf der Krankenhausrechnung automatisch überwiesen.
Besitzen Sie ausschließlich eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne stationäre Kostenversicherung, senden Sie uns bitte eine Originalbescheinigung des Krankenhauses mit folgenden Informationen zu:
Bei Ergänzungsversicherungen zur GKV ist in manchen Fällen die Erstattung der Barmenia von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abhängig (z. B. bei Sehhilfen, ambulanten Operationen im Krankenhaus, Vor- und Nachbehandlung im Krankenhaus, Ausland).
Sie beschleunigen die Erstattung, wenn Sie die Belege zuerst ihrer Kasse und anschließend mit dem Vorleistungsvermerk versehen der Barmenia einreichen.
Teilen Sie uns bitte formlos mit, wenn Sie für sich oder eine andere versicherte Person Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung oder aus einer Pflege-Ergänzungsversicherung beantragen. Sie erhalten umgehend Informationen, was gezielt zu tun ist.
Barmenia Krankenversicherung AG Abteilung Leistung/Pflegeversicherung Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal | Telefon: 0202 438-3791 Telefax: 0202 438-3305 E-Mail: pflege@barmenia.de |
Kunden, die bei der Barmenia Krankenversicherung vollversichert sind, können bei einer Krebsdiagnose den Service der Zweitmeinung über das Onlineportal www.krebszweitmeinung.de kostenlos in Anspruch nehmen.
Hier steht den Betroffenen von der Anmeldung bis zum Abschluss der erstellten Zweitmeinung ein persönlicher Berater zur Seite. Dieser leitet auch die notwendigen Schritte ein und sorgt dafür, dass jeder Angemeldete innerhalb von sieben Tagen seine Zweitmeinung erhält.
Weitere Infos: www.krebszweitmeinung.de/barmenia
Nach Abschluss einer Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Diese können Sie sofort begleichen oder auch erst, wenn der Betrag nach Einsendung der Originalrechnung von uns erstattet wurde. Für Heilmittel wie Bäder, Massagen usw. gilt das Gleiche verfahren. Legen Sie in der Artpraxis bitte ihre Barmenia-Card vor, damit ihre Daten schneller erfasst werden können.
Bezahlen Sie die verordneten Mittel in der Apotheke bzw. im Sanitätsfachgeschäft. Die jeweiligen Originalbelege reichen Sie zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung bei der Barmenia ein. Angefallene Kosten werden dann im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.
Nach Abschluss einer Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Diese können Sie sofort begleichen oder auch erst, wenn der Betrag nach Einsendung der Originalrechnung von uns erstattet wurde. Schicken Sie ihre Belege bitte zusammen mit dem Leistungsauftrag an die betreuende Abrechnungsstelle, deren Adresse Sie im Begleitschreiben zu ihrem Versicherungsschein oder auf ihrer Card für Privatversicherte finden. Daraufhin erhalten Sie eine Leistungsabrechnung, mit der Sie die eingereichten Belege nachvollziehen können.
In manchen Fällen ist die Erstattung der Barmenia von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Sie beschleunigen die Erstattung, wenn Sie die Belege zuerst ihrer Kasse und anschließend mit dem Vorleistungsvermerk versehen bei der Barmenia einreichen.
Tipp:
Damit Sie schnell Ihr Geld erhalten, erfassen Sie bitte Ihre Rechnungen auf dem Leistungsauftrag.
Ihre Barmenia-Card für Privatversicherte erhalten Sie nach Beginn des Versicherungsschutz für eine stationäre Behandlung. Beim erstmaligen Aufsuchen eines Arztes legen Sie diese bitte vor, damit die erforderlichen Daten schnell und einfach erfasst werden können.
Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus legen Sie ihre Card bitte vor. Mit Hilfe der Barmenia-Card können die Krankenhäuser mit wenigen Ausnahmen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung direkt mit der Barmenia abrechnen.
Die Gültigkeitsdauer ist abgelaufen. Was nun?
Falls das Gültigkeitsdatum ihrer Karte abgelaufen ist, hat das keine Auswirkungen. Die Krankenhäuser sind informiert und können ihre Kosten trotzdem abrechnen. Sie benötigen deshalb keine neue Karte.
Eine neue Bescheinigung zur Erlangung Ihres Arbeitgeberzuschusses können Sie hier ganz bequem online anfordern.
Die Betriebsnummer der Barmenia lautet 42957232.
Neue Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss - hier online anfordern!
Beitragsbescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss
Hier können Sie Änderungen ganz einfach online mit einem der folgenden Formulare übermitteln. Zusätzlich können Sie hier z. B. auch Beitragsbescheinigungen für Ihr Finanzamt anfordern oder Tipps und die Rufnummer der Service-Hotlines einsehen.
Neue Bescheinigung für das Finanzamt - hier online anfordern!
Beitragsbescheinigung für das Finanzamt
Wenn ihre Barmenia-Card beschädigt oder verloren gegangen ist, können Sie hier einfach eine neue Chipkarte anfordern.
Wie kann ich eine neue Chipkarte bekommen?
Online-Anforderung einer neuen Barmenia-Card
Hier können Sie Änderungen ganz einfach online mit einem der folgenden Formulare übermitteln. Zusätzlich können Sie hier z. B. auch Beitragsbescheinigungen für Ihr Finanzamt anfordern oder Tipps und die Rufnummer der Service-Hotlines einsehen.
Allgemeiner Vertragsservice:
Beitragsbescheinigung Finanzamt
Die Barmenia-Mediline ist eine medizinisches Beratungstelefon für Barmenia-Kunden. Hier werden Antworten auf Fragen zu verschiedenen Themen gegeben.
Allgemeine und spezielle medizinische Fragen
Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus legen Sie bitte ihre Barmenia-Card vor. Mit Hilfe der Barmenia Card können die Krankenhäuser mit wenigen Ausnahmen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung direkt mit der Barmenia abrechnen. Sollte ein Krankenhaus dem Cardverfahren nicht angeschlossen sein, rufen Sie uns bitte an. Die Barmenia gibt dem Krankenhaus dann eine Kostenübernahmeerklärung.
Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie der Barmenia zur Erstattung ein. Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik wünschen in der auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Barmenia. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Teilen Sie uns bitte ihre neue Adresse per Brief oder E-Mail mit. Das Adressformular finden Sie im Bereich "Service". Besitzen Sie eine Hausratsversicherung der Barmenia, teilen Sie uns bitte einfach die Quadratmeterzahl ihrer neuen Wohnung mit. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Als Studentin/Student stellen Sie im Augenblick die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Oft vergisst man in jungen Jahren aber die Versorgung für die persönliche Sicherung.
Auf was Sie alles achten sollten, damit Sie sich sorglos auf das Studium konzentrieren können, finden Sie hier:
Kranken-Ergänzungsversicherungen
Privathaftpflicht: Basis-Schutz